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   OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04   

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OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04 (https://dejure.org/2004,11332)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02.06.2004 - 1 W 13/04 (https://dejure.org/2004,11332)
OVG Saarland, Entscheidung vom 02. Juni 2004 - 1 W 13/04 (https://dejure.org/2004,11332)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Zustimmung des Personalrats bei der Umsetzung eines Beamten für eine Dauer von mehr als drei Monaten mit Wechsel des Dienstortes ; Begriff des Dienstortes nach dem saarländischen Personalvertretungsrecht ; Möglichkeit der Rückumsetzung im Falle einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 123 Abs. 1; ; VwGO § 123 Abs. 1 Satz 2; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 1; ; SPersVG § 80 Abs. 1 Buchstabe a Nr. 5; ; BPersVG § 76 Abs. 1 Nr. 4

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • PersV 2005, 28
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 20.84

    Rechtswidrigkeit der Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats -

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Erst von der Rückübertragung des alten Dienstpostens ausgehend darf der Dienstherr gegebenenfalls ein neues Umsetzungsverfahren unter Einschaltung des Personalrats - hier unter den Voraussetzungen des § 80 Abs. 1 Buchstabe a Nr. 5 SPersVG - durchführen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, BVerwGE 75, 138 = NVwZ 1987, 502 = DÖD 1987, 76 = ZBR 1987, 187.

    Ist der Dienstherr - wie hier - verpflichtet, eine wegen fehlender Beteiligung des Personalrats rechtswidrige Umsetzung rückgängig zu machen, so handelt er gegenüber diesem Beamten nicht ermessensfehlerhaft, wenn er den Dienstposten - vorübergehend oder dauernd - wieder demjenigen Beamten überträgt, der ihn zuvor innehatte vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, a.a.O.

    Muss der Antragsgegner die wegen mangelnder Zustimmung des Personalrats rechtswidrige Umsetzung des Antragstellers in vollem Umfang, das heißt durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes rückgängig machen, so ist er andererseits nicht daran gehindert, hieran anschließend erneut eine Umsetzung gleichen oder anderen Inhalts zu verfügen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, a.a.O., unter Hinweis auf Franz, ZBR 1986, 14 (15 f.), sowie den Beschluss des damals für das Beamtenrecht zuständigen 3. Senats des hiesigen OVG vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 (317).

    Eine Verengung der organisatorischen Ermessensfreiheit des Dienstherrn bzw. ein über die bereits dargestellte Rechtsposition des Beamten hinausgehender Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Dienstpostens ergibt sich nicht etwa schon daraus, dass dem Dienstherrn bei einer Umsetzung ein Rechtsfehler zu Lasten des Beamten unterlaufen ist so BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, a.a.O.

  • OVG Saarland, 20.06.1985 - 3 W 1284/85

    Zustimmung einer Versetzung durch einen Gesamtpersonalrat; Zurückversetzung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Bei der hier - wie aufgezeigt - angesichts gesicherter gerichtlicher Klärung der personalvertretungsrechtlichen Situation gegebenen zweifelsfreien Rechtswidrigkeit des vom Antragsgegner praktizierten Verfahrens gebietet gerade das Unterlaufen des Beteiligungsrechts des Personalrats die Bejahung der Dringlichkeit der vom Antragsteller begehrten Maßnahme in diesem Sinn bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 (317 f.); vgl. zu einem vergleichbaren Sonderfall Beschluss des Senats vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, ZBR 1995, 47.

    Muss der Antragsgegner die wegen mangelnder Zustimmung des Personalrats rechtswidrige Umsetzung des Antragstellers in vollem Umfang, das heißt durch Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes rückgängig machen, so ist er andererseits nicht daran gehindert, hieran anschließend erneut eine Umsetzung gleichen oder anderen Inhalts zu verfügen vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, a.a.O., unter Hinweis auf Franz, ZBR 1986, 14 (15 f.), sowie den Beschluss des damals für das Beamtenrecht zuständigen 3. Senats des hiesigen OVG vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 (317).

  • BVerwG, 01.12.1982 - 2 C 59.81

    Beamter auf Probe - Fristlose Kündigung - Personalrat - Unterbliebene Anhörung -

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Die mit Schreiben vom 18.11.2003 erfolgte Umsetzung des Antragstellers ist wegen des Fehlens der nach § 80 Abs. 1 Buchstabe a Nr. 5 SPersVG erforderlichen Zustimmung des Personalrats rechtswidrig vgl. zur Rechtswidrigkeit beamtenrechtlicher Maßnahmen bei fehlender Beteiligung des Personalrats u.a. BVerwG, Urteile vom 1.12.1982 - 2 C 59/81 -, BVerwGE 66, 291 = NJW 1983, 2516 = ZBR 1983, 189 (auch keine Nachholung im Widerspruchsverfahren), vom 24.11.1983 - 2 C 27/82 -, BVerwGE 68, 197, und vom 28.8.1986 - 2 C 67/85 -, NVwZ 1987, 418 = ZBR 1987, 158 = DÖD 1987, 210.
  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Die mit Schreiben vom 18.11.2003 erfolgte Umsetzung des Antragstellers ist wegen des Fehlens der nach § 80 Abs. 1 Buchstabe a Nr. 5 SPersVG erforderlichen Zustimmung des Personalrats rechtswidrig vgl. zur Rechtswidrigkeit beamtenrechtlicher Maßnahmen bei fehlender Beteiligung des Personalrats u.a. BVerwG, Urteile vom 1.12.1982 - 2 C 59/81 -, BVerwGE 66, 291 = NJW 1983, 2516 = ZBR 1983, 189 (auch keine Nachholung im Widerspruchsverfahren), vom 24.11.1983 - 2 C 27/82 -, BVerwGE 68, 197, und vom 28.8.1986 - 2 C 67/85 -, NVwZ 1987, 418 = ZBR 1987, 158 = DÖD 1987, 210.
  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 67.85

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf im Falle der Unwirksamkeit der

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Die mit Schreiben vom 18.11.2003 erfolgte Umsetzung des Antragstellers ist wegen des Fehlens der nach § 80 Abs. 1 Buchstabe a Nr. 5 SPersVG erforderlichen Zustimmung des Personalrats rechtswidrig vgl. zur Rechtswidrigkeit beamtenrechtlicher Maßnahmen bei fehlender Beteiligung des Personalrats u.a. BVerwG, Urteile vom 1.12.1982 - 2 C 59/81 -, BVerwGE 66, 291 = NJW 1983, 2516 = ZBR 1983, 189 (auch keine Nachholung im Widerspruchsverfahren), vom 24.11.1983 - 2 C 27/82 -, BVerwGE 68, 197, und vom 28.8.1986 - 2 C 67/85 -, NVwZ 1987, 418 = ZBR 1987, 158 = DÖD 1987, 210.
  • FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00

    Möglichkeit der Hinterziehung der Vermögenssteuer trotz Verfassungswidrigkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Diese auch vom Senat gebilligte Auffassung hat aber regelmäßig zur Voraussetzung, dass sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei summarischer Prüfung nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen lässt, dass die Entbindung von den bisherigen Dienstaufgaben und die Übertragung eines neuen Aufgabengebiets offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind vgl. u.a. Beschlüsse vom 3.11.1998 - 1 V 20/98 -, vom 6.9.2000 - 1 V 16/00 - und (zuletzt) vom 17.5.2004 - 1 W 15/04 -.
  • OVG Saarland, 23.12.1993 - 1 W 104/93

    Rechtswidrige Umsetzung eines Abteilungsleiters in einem Landesministerium;

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Bei der hier - wie aufgezeigt - angesichts gesicherter gerichtlicher Klärung der personalvertretungsrechtlichen Situation gegebenen zweifelsfreien Rechtswidrigkeit des vom Antragsgegner praktizierten Verfahrens gebietet gerade das Unterlaufen des Beteiligungsrechts des Personalrats die Bejahung der Dringlichkeit der vom Antragsteller begehrten Maßnahme in diesem Sinn bereits OVG Saarlouis, Beschluss vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 (317 f.); vgl. zu einem vergleichbaren Sonderfall Beschluss des Senats vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, ZBR 1995, 47.
  • FG Saarland, 10.02.1998 - 1 V 20/98

    Gestaltungsmißbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Diese auch vom Senat gebilligte Auffassung hat aber regelmäßig zur Voraussetzung, dass sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei summarischer Prüfung nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen lässt, dass die Entbindung von den bisherigen Dienstaufgaben und die Übertragung eines neuen Aufgabengebiets offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind vgl. u.a. Beschlüsse vom 3.11.1998 - 1 V 20/98 -, vom 6.9.2000 - 1 V 16/00 - und (zuletzt) vom 17.5.2004 - 1 W 15/04 -.
  • OVG Saarland, 01.02.2002 - 5 P 1/01

    Auslegung von Mitbestimmungstatbeständen; Wertung des Arbeitsplatzwechsels als

    Auszug aus OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04
    Der beschließende Senat schließt sich insgesamt uneingeschränkt der eingehend und überzeugend begründeten Auffassung des 5. Senats - Fachsenat für Personalvertretungssachen - Land - des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes an vgl. Beschluss vom 1.2.2002 - 5 P 1/01 -, SKZ 2002, 294 Leitsatz 33, wo der gegenteiligen Ansicht in der Kommentierung vom Aufhauser/Brunhöber/Warga zum SPersVG zu Recht nicht gefolgt wird (vgl. § 80 Rn. 182 - für Angestellte - sowie Rn. 32 - für Beamte -).
  • OVG Hamburg, 08.11.2011 - 7 Bf 33/11

    Mitbestimmung beim Absehen von einer Ausschreibung

    Zwar ist sie derzeit besetzt, doch haben Beamte keinen Anspruch auf einen bestimmten Dienstposten (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 2.6.2004, PersV 2005, 28, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 18.01.2006 - 1 W 18/05

    Keine Zustimmung des Personalrats bei Organisationsmaßnahme

    Erforderlich wäre, dass die vorläufige Zuweisung des Antragstellers vom 28.8.2005 zum Geschäftsbereich 1 "H." und dessen Beauftragung mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Revierleitung des Revieres W. offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind und dass dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache den neuen Dienstposten wahrzunehmen so Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz in Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdnr. 1168; Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 6. Aufl. 2005 Rdnr. 151 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.6.1985 - 3 W 1284/85 -, ZBR 1985, 315 ff., vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, ZBR 1995, 47 f., und vom 17.5.2004 - 1 W 15/04 -, SKZ 2005, 67 Leitsatz 9, und vom 2.6.2004- 1 W 13/04-, JÖD 2004, 178 = PersV 2005, 28.

    Nach alledem ist unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 07.12.2005 - 12 F 47/05 - der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes zurückzuweisen, ohne dass noch auf die Frage einzugehen ist, ob der Eilrechtsschutzantrag nicht ohnehin - statt gegen den Antragsgegner - gegen den SaarForst Landesbetrieb zu richten gewesen wäre, wovon der Senat in einem vergleichbar gelagerten Fall - 1 W 13/04 - (a.a.0.) ausgegangen ist.

  • OVG Saarland, 05.09.2019 - 1 B 25/19

    Umsetzung eines Beamten nach dessen psychischer Erkrankung mit der Folge eines

    Maßgeblich für die vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gemäß § 123 Abs. 1 VwGO nach Maßgabe des § 114 VwGO vorzunehmende Beurteilung der Rechtmäßigkeit der vom Dienstherrn getroffenen Ermessensentscheidung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2004 - 1 W 13/04 -, juris, Rdnr. 5; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl. 2018, § 146 Rdnr. 43 m.w.N.) Erweist sich danach die Umsetzung als rechtswidrig, folgt hieraus ein Anspruch des betroffenen Beamten auf Rückumsetzung.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.6.2004 (a.a.O.) und vom 23.12.1993 - 1 W 104/93 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.08.2011 - 4 B 20.10

    Polizeivollzugsdienst; Einsatz im Spezialeinsatzkommando; SEK; Altersgrenze;

    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang (Rückumsetzung) setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig war und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2010 - 4 S 98.09

    Höchstaltersgrenze von 42 Jahren für die Verwendung als Einsatzbeamter des

    Ein Anspruch auf Rückgängigmachung der Umsetzung eines Beamten in vollem Umfang, mithin darauf, dass dem Beamten sein früherer Dienstposten wieder übertragen wird (Rückumsetzung), setzt voraus, dass die Umsetzung rechtswidrig ist und der entsprechende Mangel gerade die Entbindung des Beamten von seinem bisherigen Dienstposten (so genannte Wegsetzung) betrifft (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 C 53.86 -, juris Rn. 37, und vom 13. November 1986, a.a.O. Rn. 13 f., sowie OVG Saarland, Beschlüsse vom 2. Juni 2004 - 1 W 13/04 -, juris Rn. 5, und vom 23. Dezember 1993 - 1 W 104/93 -, juris Rn. 8).
  • OVG Saarland, 11.02.2005 - 5 P 1/04

    Mitbestimmung bei sog. vorverlagerten Beförderungsentscheidungen

    BVerwG, Urteil vom 13.11.1986 - 2 C 20/84 -, Juris-Ausdruck S. 3, BVerwGE 75, 138; PersV 1987, 517; ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.6.2004 - 1 W 13/04 -, S. 6 und 7 dies amtl.
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